Unsere Bedingungen für Reservierungen 

von Räumen,  Etagen, etc ..

 

Allgemeines

Wie jede andere gastronomische Lokalität existiert der Wirtschaftsbetrieb Café Kreuzberg vom Verkauf von Waren und muß in seiner Kalkulation hieraus einen gewissen Mindestumsatz pro Zeiteinheit erzielen, um existieren zu können. 
Dieser Mindestumsatz pro Zeiteinheit muß natürlich auch bei Reservierungen entsprechend kalukuliert werden. Reservierungen stellen einen besonderen Service dar und dürfen nicht mit den allgemeinen Geschäftsinteressen des Betriebes kollidieren. 
Auf keinen Fall können wir den Konsum von nicht bei uns gekauften Getränken dulden! 
 
 

Verantwortlicher

Für die Reservierung und für die Einhaltung unserer Geschäftsbedingungen durch die reservierende Gruppe zeichnet der Reservierende verantwortlich. Da gerade bei größeren Gruppen mit allen möglichen Problemen gerechnet werden muß, erwarten wir von dem für die Reservierung Verantwortlichen tatkräftige Hilfe in allen die Reservierung betreffenden Belangen. 
Die Vermeidung oder evtl. Wiedergutmachung von Schäden aller Art, die im Zusammenhang mit der Reservierung stehen, liegen in der Verantwortung des Reservierenden (u.a. Zeche, Mindestumsatz, Sauberkeit, Vermeidung von Gefährdungen sowie von Lärm- und anderen Belästigungen etc.). 
 
 

Bedingungen

Bei Reservierungen verlangen wir keine Miete, wohl aber einen Mindestumsatz pro Zeit (da uns Platz, der anderweitig genutz werden könnte verloren geht). Sollte dieser, sehr moderat kalkulierte Mindestumsatz nicht erreicht werden, ist die Differenz von V2 zu zahlen. 
 

1. Reservierung eines Raumes
 

a) Reservierung des Nichtraucher-Raumes im 1. Stock: 

Gruppen bis 10 Leute: Mindestumsatz 100,- DM je ca. 2 Stunden 

Gruppen über 10 Leute: Mindestumsatz 10,- DM je Person je ca. 2 Stunden. 
 
 

b) Reservierung eines einzelnen anderen Raumes (Anzahlung 100,- DM): 

Gruppen bis 20 Leute: Mindestumsatz 200,- DM je ca. 2 Stunden 

Gruppen über 20 Leute: Mindestumsatz 10,- DM je Person je 2 ca. Stunden. 2. 
 
 

2. Reservierung einer ganzen Etage oder beider Etagen 

Anzahlung je Etage: 200, DM

a) Im Semester   (zzgl. 1 Woche vor und nach Beginn der Ferien): 

Mindestumsatz 800,- DM je Etage 
 

b) In den Semesterferien  (abzgl. 1 Woche vor und nach Beginn der Ferien): 

Mindestumsatz 600,- DM je Etage. 
 
 

Party-Aspekte


Neben den wirtschaftlichen Aspekten muß u.a. auch die Einhaltung ordnungsamtlicher Auflagen strikt berücksichtigt werden (insbesondere der Schutz der Nachbarschaft vor Lärm, die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sowie die Vermeidung von Gefährdungen aller Art). 

Z.B. neigt ein Nachbar, dessen Schlafzimmer sich nur wenige Meter von den Fenstern des Nichtraucherraumes im 1. Stock des Cafés befindet zu Beschwerden wegen Lärmbelästigungen. Hier müßen Störungen unbedingt vermieden werden! 

Die Konzession des Café Kreuzbergs enthält zum Lärmschutz der Nachbarschaft die Auflage, daß nach 22:00 Uhr der Außenbetrieb einzustellen ist und die Fenster geschlossen gehalten werden müßen, außerdem darf durch das Verlassen der Gaststätte keine Lärmbelästigung entstehen. 

Zudem ist der Betrieb der Gaststätte nur bis 2:00 Uhr gestattet (Fr. + Sa. bis 3:00 Uhr). 

Für "geschlossene Gesellschaften" kann diese Zeit überzogen werden, jedoch ist dann ab Schließungszeit ein entsprechender Hinweis an der Tür anzubringen und die Tür muß verschlossen bleiben, so daß niemand mehr von außen Zutritt zur Gaststätte hat. 
Am Folgetag muß wieder ein geordneter Betriebsablauf in Routine möglich sein, wozu noch in der Nacht eine komplette Reinigung aller Räume erforderlich ist. 
Dies bitten wir beim Ablauf, vor allem aber beim Ende von Partys (spätestens 6:00 Uhr) zu berücksichtigen! 

Das Personal ist in allen Belangen weisungsbefugt (Hausrecht) und verpflichtet bei Verstoß gegen Punkte dieser Vereinbarung eine Party vorzeitig zu beenden. Das Personal ist angewiesen eine Party ggf. zu beenden, wenn gegen Ende ein Umsatz von ca. 100,- DM je Stunde unterschritten wird. 

Für alle Reservierungen wird die Zahlung des Mindestumsatzes auch bei nicht Nutzung der Reservierung fällig, wenn nicht spätestens 24 Stunden vor Reservierungsbeginn abgesagt wird. Bei der Reservierung einer oder beider Etagen muß mindestens 1 Woche vor Reservierungsbeginn abgesagt werden, ansonsten verfällt der angezahlte Betrag und die Zahlung des Mindestumsatzes wird auch bei nicht Nutzung der Reservierung fällig. 

Wir weisen darauf hin, daß vor allem an Samstagen evtl. Live- Musikveranstaltungen im Erdgeschoß stattfinden, von denen Lärm nach oben dringen kann. Sollte trotz dieses Vertragsschlußes später bekannt werden, daß bereits für diesen Termin eine frühere Reservierung und/oder Livemusikveranstaltung oder ein anderer wichtiger Grund dieser Reservierung hier entgegen steht, so kann das Cafe Kreuzberg von der Reservierung zurücktreten. Eine evtl. geleistete Anzahlung wird dann rückerstattet. 

Darüber hinausgehende Ansprüche gegen das Cafe Kreuzberg können in keinem Fall geltend gemacht werden. 
 

Nur für Partys

1. Das Personal - auch für eine normale Endreinigung - wird von uns gestellt und bezahlt. Falls darüber hinausgehende Reinigungsmaßnahmen erforderlich werden, behalten wir uns vor, diese in Rechnung zu stellen. 

2. Wir behalten uns aus organisatorischen Gründen vor, Pfand auf alle Trinkbehältnisse zu fordern. Wir bitten überdies darum, das Personal in jedem Fall so gut es geht zu unterstützen und Verschmutzungen und Müll weitestgehend zu vermeiden. 

3. Für Musikbeschallung können wir unsere installierten Hausanlagen (CD + Cass.-Rec.) dort wo sie sich befinden zur Verfügung stellen. Ein von Euch gestellter DJ kann dann diese Anlagen bedienen. Ist abweichend hiervon eine Musikanlage gewünscht, kann diese natürlich mitgebracht werden. 
In jedem Fall ist nach 22:00 Uhr vor allem aber nach 24:00 Uhr eine Lärmbelästigung der Nachbarschaft unbedingt zu vermeiden! Das Personal ist hierbei uneingeschränkt weisungsbefugt und verpflichtet darauf zu achten, daß keine Lärmbelästigung für die Nachbarschaft entsteht und dies kompromisslos durchzusetzen - notfalls durch Abbruch der Party! 
Die Fenster zumindest zum Nachbarhaus müßen unbedingt nach 22:00 Uhr geschlossen bleiben! Wird durch Nichteinhaltung dieser Vereinbarung und durch eine evtl. Lärmbeschwerde aus der Nachbarschaft (auch bei Lärm außerhalb des Hauses durch die Party besuchende oder die Party verlassende Gäste) ein Bußgeld gegen das Café Kreuzberg verhängt, so seid Ihr verpflichtet diesen Betrag zu bezahlen! 
Der Aufbau einer Anlage darf den Geschäftsbetrieb vor 20:00 Uhr nicht behindern! Für evtl. Schäden an einer Fremdanlage oder anderen mitgebrachten Gegenständen übernimmt das Cafe Kreuzberg keine Haftung! 

4. Für Schäden an Einrichtungen oder Inventar des Café Kreuzbergs haftet IHR!. Für nicht beglichene Zeche von Partygästen ebenfalls. 

5. Generell seid Ihr verpflichtet, für einen ungestörten Ablauf der Veranstaltung zu sorgen.